Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Wir sind bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://senschiene.lup-umwelt.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Auftragserstellung: Geometrien selber zeichnen
- Kartenviewer
- Analyseergebnisse: Diagramme, Rasterbilder
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die implementierten Funktionen sind geometriebasiert und benötigen eine Eingabegeometrie, die direkt in der Weboberfläche angelegt werden kann. Als Alternativoption kann man auch Geometrien hochladen.
Der integrierte Kartenviewer stellt verschiedene Datengrundlagen zur Verfügung und wird sowohl bei der Auftragserstellung, als auch bei der Ergebnisansicht angezeigt. Technisch bedingt können hier nicht alle Funktionen vollumfänglich uneingeschränkt benutzt werden.
Die Ausgabe der Analyseergebnisse erfolgt in Diagrammen und Rasterbildern, die aufgrund ihrer Komplexität aktuell noch nicht barrierefrei abgebildet werden können, z.B. durch Alternativtext. Allerdings können die Ausgabeinhalte als Bilder oder Tabellen heruntergeladen werden, um sie durch entsprechende Anzeigehilfen darstellen zu lassen.
Wir bemühen uns, die Anwendung für alle zugänglich zu machen. Sollten Sie Probleme haben, die Anwendung zu nutzen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.11.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Eisenbahn-Bundesamt
Online-Redaktion
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
E-Mail: poststelle@eba.bund.de
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Kontakt Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- Telefon: +49 30 18527-2805
- Fax: +49 30 18527-2901
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de